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Die Untersuchung des MDK zur Einstufung eines Pflegegrades

Wenn Sie Leitungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen möchten, ist Ihr erster Ansprechpartner die Pflegekasse. Haben Sie dort einen Antrag auf Pflegegrad gestellt, wird zunächst vor der Bewilligung von Leistungen eine Begutachtung des Medizinischen Dienst für Krankenkassen (MDK) stattfinden.

Damit Sie sich über die Untersuchung nicht den Kopf zerbrechen. Möchten wir ihnen in diesem Beitrag den Ablauf zur Begutachtung durch den MDK erklären.

Der Ablauf einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst für Krankenkassen

Der medizinische Dienst der Krankenkassen führt eine Begutachtung zur Einschätzung einer Pflegebedürftigkeit durch. Dabei folgt der durchführende Gutachter einem definierten Kriterienkatalog. Damit stellt er fest, ob beziehungsweise inwieweit der Antragsteller den eigenen Alltag selbstständig bewältigen kann.

Der nötige Pflegegrad steigt mit zunehmender Unselbstständigkeit im Alltag.

Welche Fähigkeiten überprüft werden, regelt das Pflegegesetz II, kurz PSG II genannt. Anhand dieses Gesetzes kann eine individuelle Entscheidung über die beantragte Pflegeleistung getroffen werden.

Folgende Bereiche sieht der am 01.01.2017 erstellte Kriterienkatalog für die MDK Einschätzung vor:

  • Selbstversorgung
  • Kommunikative und Kognitive Fähigkeiten
  • Gestaltung sozialer Kontakte im Alltag
  • Verhaltensweisen
  • Mobilität
  • Belastungen durch Krankheit sowie Therapien

Der Termin mit dem medizinischen Dienst für Krankenkassen umfasst circa zwei Stunden. Zu den oben genannten Kategorien werden insgesamt 64 Fragen gestellt. Nur so kann der Gutachter eine Einschätzung treffen.

In vielen Fällen geht der Termin um einiges schneller als die durchschnittlichen zwei Stunden vonstatten. Eine Begutachtung kann je nach Fall sogar in unter einer Stunde erfolgen.

Leider kann es passieren, dass die Begutachtung oberflächlich durchgeführt wird. Das spart natürlich Zeit, kann später aber bei der Einschätzung einer Pflegebedürftigkeit und deren Leistung negativ ausfallen.

Zu rechtfertigen ist solch eine oberflächliche Begutachtung mit dem enormen Zeitdruck des MDK. Welche eine große Anzahl an pflegebedürftigen Personen begutachtet.

Bei der Begutachtung sollten Sie daher auf folgende drei Punkte achten:

• Der Gutachter des MDK sollte alle Punkte sorgfältig mit ihnen abgearbeitet haben und die Antworten sowie ihre Ergebnisse ordnungsgemäß aufnehmen.

• Bitten Sie den Prüfer nach Ende der Begutachtung seine Einschätzung über die Pflegebedürftigkeit ihnen gegenüber offen darzulegen.

• Um den Gutachter behilflich zu sein, bedarf es einer guten Vorbereitung, so sollte das Pflegetagebuch ausgefüllt vorliegen. Somit kann dieser sich schnell ein Bild über die Selbstständigkeit der betroffenen Personen machen.

Halten Sie notwendige Unterlagen parat

Des Weiteren sollten zum MDK Termin alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stehen. Dazu gehören:

  • schriftliche Anordnungen
  • ärztliche Diagnosen und alle dazugehörigen Briefe
  • Krankenhausberichte

Zur Einschätzung der Pflegesituation können sich all die oben genannten Dokumente als hilfreich erweisen. Um einen großen Teil dazu beizutragen, können sie gezielt Diagnosen erfragen, welche den Pflegeantrag unterstützen.

Der Gutachter des MDK wird die ärztlichen Diagnosen bei seiner Begutachtung berücksichtigen und ist dazu sogar verpflichtet. Mit der korrekten Vorgehensweise erhöhen Sie die Chance auf eine Einstufung des Pflegegrades enorm.

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Zuletzt geändert:22.11.2021Zum Seitenanfang
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