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Untersuchungen in der Schwangerschaft

Als Schwangerschaft wird der Zeitraum bezeichnet, in dem sich im Körper einer Frau nach Befruchtung einer Eizelle durch eine Samenzelle des Mannes ein Kind entwickelt. Dank einer Reihe von vorbeugenden Untersuchungen und Massnahmen, die in Industrieländern wie der Schweiz durchgeführt werden, sind Schwangerschaft und Geburt für die werdende Mutter und das sich entwickelnde Kind heutzutage sehr sicher geworden. Die meisten Schwangerschaften verlaufen problemlos, sind unkompliziert und werden lediglich von wenigen, wenn auch lästigen Schwangerschaftsbeschwerden begleitet.

Trotzdem muss weiterhin bei einem gewissen Prozentsatz der Schwangerschaften mit Problemen und Komplikationen gerechnet werden. Leider weiss man im Voraus meistens nicht, bei welchen Schwangeren Komplikationen auftreten werden und bei welchen nicht. Deshalb werden alle schwangeren Frauen in regelmässigen Abständen mittels sogenannter Schwangerschaftskontrollen auf Anzeichen für Probleme und Komplikationen getestet. So können die wenigen Schwangeren, die von einer Schwangerschaftskomplikation betroffen sind, frühzeitig herausgefiltert werden und es können entsprechende Massnahmen bei der betroffenen Schwangeren ergriffen werden.

Zu den unterschiedlichen Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftskontrollen gehören Untersuchungen des Allgemeinzustands, des Blutdrucks, des Urins und des Blutes der Schwangeren, Ultraschalluntersuchungen, Kardiotokographien und je nach Situation verschiedene Tests zum Ausschluss von Störungen der Entwicklung des Kindes im Bauch der Schwangeren.

Die Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft dient der bildlichen Darstellung der Gebärmutter, der Fruchthöhle, des Fruchtwassers, des Mutterkuchens, der Nabelschnur und des ungeborenen Kindes einschliesslich seiner inneren Organe.

Bei der Kardiotokographie werden gleichzeitig die Herztöne des ungeborenen Kindes im Mutterleib und Wehen der Mutter aufgezeichnet, um Aufschluss über das kindliche Wohlbefinden, speziell unter der Belastung durch Wehen, zu erhalten.

Zur Abschätzung des Risikos des ungeborenen Kindes für Trisomie 21, Spina bifida oder Anenzephalie werden der Schwangeren das Ersttrimester-Screening, der AFP Test oder der AFPplus Test angeboten. Dies sind unterschiedliche Bluttests. Zum Ersttrimester-Screening gehört zudem eine Ultraschalluntersuchung.

Bei Verdacht auf eine Veränderung der Erbinformation, eine Erbkrankheit, eine schwerwiegende Stoffwechselstörung, eine bestimmte Fehlbildung, eine Infektion, eine Blutarmut oder eine Bluterkrankung des ungeborenen Kindes stehen eine Fruchtwasseruntersuchung, eine Untersuchung des Mutterkuchens oder die Entnahme von Blut aus der Nabelschnur des ungeborenen Kindes zur Verfügung.

Alle diese Untersuchungen, ihre Durchführung, der Zeitpunkt ihrer Durchführung, ihre Aussagekraft, ihre Vor- und Nachteile sowie ihre Risiken werden in den entsprechenden Texten detailliert besprochen.

Schwangerschaftskontrollen

Trotz aller Fortschritte bei der Betreuung und Begleitung von Mutter und Kind während einer Schwangerschaft in Industrieländern wie der Schweiz können weiterhin bei einem gewissen Prozentsatz der Schwangerschaften Komplikationen auftreten. Im Vornherein ist aber nicht bekannt, bei welchen Schwangerschaften Komplikationen auftreten werden. Deshalb werden bei allen schwangeren Frauen in regelmässigen Abständen sogenannte Schwangerschaftskontrollen durchgeführt, die es erlauben, Komplikationen bei Mutter oder Kind frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln. Auch ungünstige Faktoren für das Auftreten von Schwangerschaftskomplikationen von Seiten der Mutter werden mit Hilfe der Schwangerschaftskontrollen erfasst. So können lebensbedrohende Komplikationen für Mutter und Kind rechtzeitig behandelt, das Risiko von Fehlentwicklungen und Frühgeburten beim Kind vermindert und das wahrscheinliche Auftreten von Schwierigkeiten während der bevorstehenden Geburt frühzeitig erkannt sowie diesem durch entsprechende Massnahmen entgegengewirkt werden.

Im Rahmen der Schwangerschaftskontrollen werden alle persönlichen Daten der Schwangeren und Angaben zu früheren oder jetzigen Erkrankungen, Allergien, Operationen, früheren Schwangerschaften, Geburten und Fehlgeburten erfasst. Die Schwangere wird von Kopf bis Fuss untersucht mit besonderem Augenmerk auf Wassereinlagerungen und der Bestimmung von Gewicht und Blutdruck.

Der Schwangeren wird Blut abgenommen, um die Blutgruppe mit dem Rhesusfaktor, einer der Bluteigenschaften, und den Blutzuckerspiegel zu bestimmen und um nach Merkmalen noch aktiver oder bereits durchgemachter Infektionen, die in der Schwangerschaft eine Bedeutung spielen können, zu suchen. Im Urin der Schwangeren werden weitere Messungen vorgenommen. Mittels Abstrichen der Scheide und des Gebärmuttermundes können in der Scheide Infektionen sowie Krankheitserreger, die das Kind bei der Geburt befallen könnten, und Veränderungen des Gewebes des Muttermundes im Sinne eines Tumors frühzeitig erkannt werden.

Mehrere im Rahmen der Schwangerschaftskontrollen durchgeführte Ultraschalluntersuchungen dienen der bildlichen Darstellung der Gebärmutter, der Fruchthöhle, des Fruchtwassers, des Mutterkuchens, der Nabelschnur und des ungeborenen Kindes einschliesslich seiner inneren Organe. Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen kann grob zwischen einer normalen Entwicklung und einer gestörten Entwicklung des Kindes, beispielsweise in Form von Fehlbildungen, frühzeitig unterschieden werden. Eine Kardiotokographie CTG zeichnet gleichzeitig die Herztöne des ungeborenen Kindes im Mutterleib und Wehen der Mutter auf. Diese Untersuchung gibt Aufschluss über das kindliche Wohlbefinden, speziell unter der Belastung durch Wehen.

Zudem geben der Arzt oder die Hebamme dem schwangeren Paar Informationen bezüglich des optimalen Verhaltens während der Zeit der Schwangerschaft. Arzt oder Hebamme informieren das schwangere Paar zudem über mögliche Untersuchungen zu Risikoeinschätzung, Bestätigung oder Ausschluss gewisser Krankheiten beim Kind. Diese Untersuchungen können durchgeführt werden, wenn die Eltern dies nach ausreichender Aufklärung durch den Arzt als notwendig erachten. Zu diesen Untersuchungen gehören der Ersttrimester-Test, der AFP Test oder der AFPplus Test. Sie dienen der Abschätzung des Risikos für Trisomie 21, Spina bifida (Folsäuremangel der Mutter) oder Anenzephalie beim ungeborenen Kind. Zudem sind Untersuchungen des Gewebes des Mutterkuchens, die sogenannte Chorionzottenbiopsie, und des Fruchtwassers, die sogenannte Fruchtwasseruntersuchung zur Bestätigung oder zum Ausschluss gewisser Erkrankungen des noch nicht geborenen Kindes möglich.

In unkomplizierten Schwangerschaften werden in Schweiz in der Regel sieben Schwangerschaftskontrollen bis zum Geburtstermin durchgeführt. Die Anzahl Untersuchungen ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich. Sobald aber der Verdacht auf ein Problem oder eine Komplikation wie Blutungen, vorzeitige Wehen, ein Schwangerschaftsdiabetes, eine Schwangerschaftsvergiftung oder Infektionen besteht, müssen zusätzliche Schwangerschaftskontrollen durchgeführt werden.

In den folgenden Abschnitten während einzelne der oben aufgezählten Untersuchungen, die während den Schwangerschaftskontrollen durchgeführt werden oder durchgeführt werden könnten, kurz beschrieben.

Ultraschalluntersuchung

Die Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft dient der bildlichen Darstellung der Gebärmutter, der Fruchthöhle, des Fruchtwassers, des Mutterkuchens, der Nabelschnur und des ungeborenen Kindes einschliesslich seiner inneren Organe. Sie wird im ersten Drittel der Schwangerschaft von der Scheide aus, also vaginal, und danach durch die Bauchdecke der Schwangeren, also transabdominal, durchgeführt.

Die erste Ultraschalluntersuchung wird meist im zweiten Schwangerschaftsmonat durchgeführt, wenn sich die Frau nach einem positiven Ergebnis im selbst durchgeführten Schwangerschaftstest beim Frauenarzt vorstellt. Mit dieser Ultraschalluntersuchung wird festgestellt, ob eine Schwangerschaft tatsächlich eingetreten ist. Ferner muss festgestellt werden, wo sich die befruchtete Eizelle eingenistet hat und eine sogenannte Extrauteringravidität, also einer Schwangerschaft in Gewebe ausserhalb der Gebärmutterhöhle, ausgeschlossen werden. Zudem kann in dieser ersten Ultraschalluntersuchung bereits der kindliche Herzschlag gesehen werden, wenn die Untersuchung nach der sechsten Schwangerschaftswoche durchgeführt wird.

Während dem weiteren Verlauf der Schwangerschaft sind, sofern die Schwangerschaft normal abläuft und keine Komplikationen auftreten, in der Schweiz zwei weitere Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, eine zwischen der 10. und 13. und eine zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche. Die Anzahl der Ultraschalluntersuchungen während der normalen Schwangerschaft unterscheidet sich ebenfalls in verschiedenen Ländern.

Im Rahmen der Ultraschalluntersuchung zwischen der 10. und 13. Schwangerschaftswoche wird die Grösse des Kindes im Mutterleib ausgemessen. Anhand dieser Ausmessung kann ziemlich genau die aktuelle Schwangerschaftswoche abgeschätzt und damit der voraussichtliche Geburtstermin bestimmt werden. Der Arzt überprüft zudem, ob es sich um eine Schwangerschaft mit einem Kind oder um eine Mehrlings-Schwangerschaft, zum Beispiel mit Zwillingen, handelt. Der Arzt untersucht den Entwicklungsstand des Kindes und seiner Organe, dabei kontrolliert er auch, ob schwere Fehlbildungen vorhanden sind. Die Dicke der Hautfalte im Nacken des Kindes kann ausgemessen werden, falls das von der Schwangeren gewünscht wird. Dies wird Nackentransparenz-Messung genannt. Diese Messung wird im Rahmen des sogenannten Ersttrimester-Screenings durchgeführt. Eine verdickte Nackenfalte kann zusammen mit verschiedenen Veränderungen im Blut der Schwangeren ein Hinweis auf eine Trisomie 21, das sogenannte Down-Syndrom, sein. Bei der Trisomie 21 liegt eine falsche Weitergabe der Erbinformation vor, sodass das Kind zu viel Erbinformation erhält, was zu verschiedenen Fehlbildungen und unterschiedlich stark ausgeprägter geistiger und körperlicher Behinderung führen kann.

Bei der Ultraschalluntersuchung zwischen der 20. und 23. Schwangerschaftswoche wird das Wachstum und die Entwicklung des Kindes mit seinen Organen beurteilt. Ferner wird erneut nach Fehlbildungen und anderen Anzeichen für Störungen der Entwicklung des Kindes gesucht. Auch die Lage des Kindes und des Mutterkuchens in der Gebärmutter und die Menge des Fruchtwassers werden bereits im Hinblick auf die Geburt beurteilt.

Falls aus medizinischen Gründen notwendig, kann eine weitere Ultraschalluntersuchung zwischen der 30. und 33. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Solche Gründe können eine Fehllage des Mutterkuchens und andere Kindslagen als die Schädellage sein. Von einer Fehllage des Mutterkuchens, in der Fachsprache Placenta praevia, wird gesprochen, wenn der Mutterkuchen in der Gebärmutter in der Nähe des Gebärmutterhalses liegt und den inneren Muttermund teilweise oder ganz überdeckt. Als Kindslage wird die Position bezeichnet, in der sich das Kind in der Gebärmutter befindet. Bei der Schädellage liegt das Kind mit dem Kopf nach unten ins Becken der Mutter zeigend in der Gebärmutter. Sowohl die Lage des Mutterkuchens als auch die Kindslage müssen für die Planung der Geburt bekannt sein. Eine Fehllage des Mutterkuchens und eine andere Kindslage als die Schädellage können eine Geburt auf dem natürlichen Weg über die Scheide verunmöglichen.

Treten während einer Schwangerschaft Komplikationen bei Mutter und/oder Kind auf, werden ebenfalls weitere Ultraschalluntersuchung zur Überwachung des Zustandes und der Entwicklung des Kindes durchgeführt.

Kardiotokographie (CTG)

Bei der Kardiotokographie, abgekürzt als CTG bezeichnet, werden gleichzeitig die Herztöne des ungeborenen Kindes im Mutterleib und Wehen der Mutter aufgezeichnet. Diese Untersuchung gibt Aufschluss über das kindliche Wohlbefinden, speziell unter der Belastung durch Wehen. Diese Aufzeichnung der Herztöne des Kindes im Mutterleib und der Wehentätigkeit wird bei vorzeitigen Wehen im letzten Drittel der Schwangerschaft, bei einer Übertragung des Kindes, also nach Erreichen des errechneten Geburtstermins, sowie kurz vor und während der Geburt durchgeführt. Zur Aufzeichnung der Herztöne des Kindes im Mutterleib und der Wehentätigkeit der Mutter werden der Schwangeren zwei Messfühler mittels breiten Gummibändern am Bauch festgebunden. Ein Messfühler zeichnet die Herztöne auf, der andere Wehen der Mutter, falls Wehen vorhanden sind.

Ersttrimester-Screening

Beim sogenannten Ersttrimester-Screening handelt es sich um einen Test zur Abschätzung des Risikos des ungeborenen Kindes für Trisomie 21. Bei der Trisomie 21, dem sogenannten Down-Syndrom, liegt eine falsche Weitergabe der Erbinformation vor, sodass das Kind zu viel Erbinformation erhält, was zu verschiedenen Fehlbildungen und unterschiedlich stark ausgeprägter geistiger und körperlicher Behinderung führen kann.

Um die Risikoabschätzung beim Ersttrimester-Screening vornehmen zu können, müssen der Schwangeren Blut abgenommen und eine Ultraschalluntersuchung des Kindes im Mutterleib durchgeführt werden. In die Risikoabschätzung werden das Alter der Schwangeren, die Menge der zwei Substanzen PAPP-A und freies Beta-hCG im Blut der Mutter sowie die sogenannte Nackentransparenz des ungeborenen Kindes im Ultraschall miteinbezogen. Als Nackentransparenz bezeichnet man die im Ultraschall gemessene Dicke der Hautfalte im Nacken des Kindes. Das Resultat des Ersttrimester-Screenings gibt an, wie hoch das Risiko ist, dass das ungeborene Kind Trisomie 21 hat. Das Ersttrimester-Screening ist kein Test, der Trisomie 21 bei einem ungeborenen Kind feststellen beziehungsweise ausschliessen kann. Das Ersttrimester-Screening wird nur bei Schwangeren durchgeführt, die ein einzelnes Kind erwarten, nicht dagegen bei Mehrlings-Schwangerschaften, da es nur bei Einlingsschwangerschaften wirklich aussagekräftig ist. Das Ersttrimester-Screening kann zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche beziehungsweise bei einer Länge vom Scheitel bis zum Steiss des ungeborenen Kindes von 46 bis 80 Millimetern durchgeführt werden.

AFP Test

Beim sogenannten AFP Test handelt es sich um einen Test zur Abschätzung des Risikos des ungeborenen Kindes für eine gestörte Entwicklung des Nervensystems und des Gehirns. Es wird von einer Spina bifida oder einer Anenzephalie gesprochen. Als Spina bifida wird in der Fachsprache der sogenannte offene Rücken bezeichnet. Die Entwicklung der Wirbelsäule und des Rückenmarks sind dabei gestört. Unter Anenzephalie versteht man das Fehlen grosser Teile des Gehirns und des Schädelknochens. Beide Formen führen zu unterschiedlich starken körperlichen und geistigen Behinderungen. Teils sind die Kinder gar nicht lebensfähig.

Um die Risikoabschätzung beim AFP Test vornehmen zu können, muss der Schwangeren Blut abgenommen und die Menge an Alpha-Fetoprotein AFP gemessen werden. In die Risikoabschätzung werden das Alter und das Gewicht der Schwangeren sowie die Menge des Alpha-Fetoproteins AFP im Blut der Mutter miteinbezogen. Das Resultat des AFP Tests gibt an, wie hoch das Risiko ist, dass das ungeborene Kind an einer Spina bifida oder einer Anenzephalie leidet. Der AFP Test ist kein Test, der das Vorliegen einer Spina bifida oder einer Anenzephalie beim ungeborenen Kind bestätigen beziehungsweise ausschliessen kann. Der AFP Test kann zwischen der 15. und 19. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

AFPplus Test

Beim sogenannten AFPplus Test handelt es sich um einen Test zur Abschätzung des Risikos des ungeborenen Kindes für Trisomie 21, Spina bifida und Anenzephalie. Bei der Trisomie 21, dem sogenannten Down-Syndrom, liegt eine falsche Weitergabe der Erbinformation vor, sodass das Kind zu viel Erbinformation erhält, was zu verschiedenen Fehlbildungen und unterschiedlich stark ausgeprägter geistiger und körperlicher Behinderung führen kann. Die Spina bifida und die Anenzepahlie entstehen durch eine gestörte Entwicklung des Nervensystems einschliesslich des Gehirns. Als Spina bifida wird in der Fachsprache der sogenannte offene Rücken bezeichnet. Die Entwicklung der Wirbelsäule und des Rückenmarks sind dabei gestört. Unter Anenzephalie versteht man das Fehlen grosser Teile des Gehirns und des Schädelknochens. Beide Formen führen zu unterschiedlich starken körperlichen und geistigen Behinderungen. Teils sind die Kinder gar nicht lebensfähig.

Um die Risikoabschätzung beim AFPplus Test vornehmen zu können, muss der Schwangeren Blut abgenommen und die Menge an Alpha-Fetoprotein AFP und freiem Beta-hCG gemessen werden. In die Risikoabschätzung werden das Alter der Schwangeren sowie die Menge an Alpha-Fetoprotein AFP und Beta-hCG im Blut der Mutter miteinbezogen. Das Resultat des AFPplus Tests gibt an, wie hoch das Risiko ist, dass das ungeborene Kind Trisomie 21, Spina bifida oder Anenzephalie leidet. Der AFPplus Test ist kein Test, der eine Trisomie 21, eine Spina bifida oder eine Anenzephalie beim ungeborenen Kind bestätigen beziehungsweise ausschliessen kann. Bei einer Mehrlings-Schwangerschaft, bei kurz zurückliegenden Blutungen aus der Scheide und wenn ein Kind aus einer früheren Schwangerschaft bereits von einer der drei aufgezählten Erkrankungen betroffen war, kann mit dem AFPplus Test gar keine Aussage gemacht werden. Der AFPplus Test kann zwischen der 15. und 19. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)

Bei der Fruchtwasseruntersuchung, in der Fachsprache Amniozentese genannt, kann auf Wunsch der zukünftigen Eltern bei einem Verdacht auf eine Veränderung der Erbinformation, eine Erbkrankheit, eine schwerwiegende Stoffwechselstörung, eine bestimmte Fehlbildung oder eine Infektion des ungeborenen Kindes Fruchtwasser aus der Fruchtblase der schwangeren Frau zur Untersuchung des ungeborenen Kindes entnommen werden. Die Entnahme des Fruchtwassers erfolgt unter ständiger Ultraschallkontrolle mit einer dünnen Nadel durch die Bauchdecke der Schwangeren. Im Fruchtwasser befinden sich alte, abgestossene Zellen der Haut, des Magen-Darm-Trakts und der Nieren des ungeborenen Kindes. Diese Zellen enthalten dieselbe Erbinformation wie alle anderen Zellen, Gewebe und Organe des Kindes. Nach entsprechender Aufbereitung und Vermehrung dieser Zellen in speziellen Labors können verschiedene Krankheiten erkannt werden. Die meisten Fehlbildungen von Kindern, vor allem die Fehlbildungen des Herzens, die sogenannten Herzfehler, können aber mit einer Fruchtwasseruntersuchung nicht ausgeschlossen oder bestätigt werden. Eine Fruchtwasseruntersuchung kann ab der 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Das Ergebnis der Untersuchung liegt nach 2 bis 3 Wochen vor.

Untersuchung des Mutterkuchens (Chorionzottenbiopsie)

Bei der Untersuchung des Mutterkuchens der schwangeren Frau, in der Fachsprache Chorionzottenbiopsie genannt, können auf Wunsch der zukünftigen Eltern bei einem Verdacht auf eine Veränderung der Erbinformation, eine Erbkrankheit oder eine schwerwiegende Stoffwechselstörung des ungeborenen Kindes Bestandteile des Mutterkuchens, sogenannte Chorionzotten, entnommen werden. Diese Chorionzotten enthalten in der Regel die gleichen Erbinformationen wie das ungeborene Kind. Die Entnahme des Gewebes aus dem Mutterkuchen erfolgt unter ständiger Ultraschallkontrolle mit einer dünnen Nadel in der Regel durch die Bauchdecke der Schwangeren. Anschliessend an die Entnahme wird das Gewebe des Mutterkuchens durch einen Spezialisten untersucht.

Eine Untersuchung des Mutterkuchens kann ab der 10. bis 11. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Die Untersuchung kann durch die Bauchdecke aber auch noch später in der Schwangerschaft durchgeführt werden, wird dann aber Plazentapunktion genannt. Das Ergebnis der Untersuchung liegt in der Regel nach wenigen Tagen vor. Zuerst wird ein Schnelltest durchgeführt, durch den die häufigsten Störungen der Erbinformation bereits einen bis zwei Arbeitstage nach der Untersuchung ausgeschlossen werden können. Die gewonnenen Zellen werden aber auch noch aufbereitet, vermehrt und nochmals genau untersucht. Das Ergebnis daraus liegt nach etwa zehn Tagen vor. Die meisten Fehlbildungen von Kindern, vor allem die Fehlbildungen des Herzens, die sogenannten Herzfehler, können aber mit einer Untersuchung des Mutterkuchens nicht ausgeschlossen oder bestätigt werden.

Blutentnahme aus der Nabelschnur (Chordozentese)

Bei der Nabelschnurpunktion, in der Fachsprache auch Chordozentese genannt, wird bei Verdacht auf Blutarmut, Infektionen, Bluterkrankungen, Veränderungen der Erbinformation oder Stoffwechselstörungen während der Schwangerschaft aus der Nabelschnur des ungeborenen Kindes Blut entnommen. Auch wenn ein Verdacht auf Störungen der Erbinformation des Kindes schnell bestätigt werden muss oder eine vorher durchgeführte Fruchtwasseruntersuchung, eine sogenannte Amniozentese, oder die Untersuchung von Gewebe aus dem Mutterkuchen, eine sogenannte Chorionzottenbiopsie, kein eindeutiges Ergebnis ergaben, kann auf Wunsch der Eltern Blut aus der Nabelschnur des Kindes entnommen und untersucht werden. Die Entnahme des Nabelschnurblutes erfolgt unter ständiger Ultraschallkontrolle mit einer dünnen Nadel durch die Bauchdecke der Schwangeren. Die Blutentnahme aus der Nabelschnur wird normalerweise nur zu späten Schwangerschaftszeitpunkten, das heisst nach der 20. Schwangerschaftswoche, zur Untersuchung des kindlichen Blutes vorgenommen. Das Ergebnis einer Untersuchung der Erbinformation aus dem Nabelschnurblut des ungeborenen Kindes bekommt man meist nach sieben Tagen, die Ergebnisse der Blutuntersuchung auf Infektionen oder Blutarmut in der Regel schneller.

Im Rahmen einer Blutentnahme aus der Nabelschnur kann bei einem Kind aber nicht nur eine Erkrankung nachgewiesen oder ausgeschlossen werden, sondern das ungeborene Kind kann bei Bedarf, beispielsweise durch Gabe von Blut, auch behandelt werden. Eine Behandlung eines Kindes im Mutterleib nennt man auch fetale Therapie.

Autor/in:Dr. Julia Feucht, Ärztin
Editor/in:Dr. med. Sidonie Achermann, Ärztin
Keywords:Schwangerschaft (Untersuchungen), Untersuchungen in der Schwangerschaft, Schwangerschaftsuntersuchungen, Amniozentese, Fruchtwasseruntersuchung, Chorionzottenbiopsie, Untersuchung des Mutterkuchens, Plazentapunktion, Nabelschnurpunktion, Entnahme von Blut aus der Nabelschnur, Chordozentese, Cordozentese, fetale Therapie, Ultraschall, Ultraschalldiagnostik, Ultraschalluntersuchung, Nackentransparenz, Kardiotokographie, Kardiotokogramm, CTG, Cardiotocographie, Cardiotokogramm, Herztöne, Wehen, Herzton-Wehenschreibung, Ersttrimester-Screening, AFP Test, AFPplus Test, Trisomie 21, Spina bifida, Anenzephalie, Neuralrohrdefekt, Schwangerschaftskontrollen, Schwangerschaftskontrolluntersuchungen
Zuletzt geändert:05.11.2016Zum Seitenanfang
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