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Tod des Kindes im Mutterleib

Synonyme: Intrauteriner Fruchttod, Fetaler Tod

Allgemeines

Verstirbt das Kind nach dem 6. Schwangerschaftsmonat und vor Beginn der Geburt im Mutterleib, wird in der Fachsprache von einem intrauterinen Fruchttod gesprochen. Wird ein Kind, das im Mutterleib gestorben ist und mindestens 500 Gramm wiegt, dann geboren, wird in der Fachsprache von Totgeburt gesprochen. Eine Totgeburt liegt aber auch dann vor, wenn ein mindestens 500 Gramm schweres Kind während der Geburt stirbt. Im Gegensatz dazu wird die Geburt eines verstorbenen Kindes, das weniger als 500 Gramm wiegt, als Fehlgeburt bezeichnet. Die Häufigkeit des kindlichen Todes im Mutterleib wird mit einem bis vier Todesfällen auf hundert Schwangerschaften angegeben. Bei Mehrlings-Schwangerschaften erhöht sich diese Zahl noch.

In der Regel stellt der Tod des Kindes im Mutterleib keine unmittelbare Gefahr für die Mutter dar. Nur sehr selten tritt das sogenannte Dead-Fetus-Syndrom auf. Dabei gelangen etwa vier Wochen nach dem Tod des Kindes im Mutterleib Stoffe vom toten Kind über den Mutterkuchen in den Kreislauf der Mutter. Diese Stoffe führen zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung der Mutter. Bei dieser Erkrankung werden durch eine übermässig stark ablaufende Blutgerinnung in den Blutgefässen der Mutter die Gerinnungsfaktoren, die für die Blutgerinnung notwendig sind, verbraucht. In der Folge treten bei der Mutter überall im Körper lebensbedrohliche Blutungen ohne vorausgehende Verletzungen auf. Handelt es sich bei der Schwangerschaft um eine Mehrlings-Schwangerschaft, kann das verstorbene Kind bei den lebenden Mehrlingen im Mutterleib zu Verschlüssen der Gefässe im Gehirn mit einem sogenannten Hirnschlag führen.

Mögliche Ursachen für den Tod eines Kindes im Mutterleib nach dem 6. Schwangerschaftsmonat sind die Plazentainsuffizienz bei Schwangerschaftserkrankungen mit erhöhtem Blutdruck, bei einer Übertragung, einem Diabetes mellitus der Mutter oder einer vorzeitigen Ablösung des Mutterkuchens. Bei einer Plazentainsuffizienz ist der Mutterkuchen nicht mehr in der Lage, das Kind ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen zu versorgen. Der Tod des Kindes kann zudem bei Infektionen und Fehlbildungen des Kindes, bei Nabelschnurkomplikationen und bei Blutunverträglichkeiten zwischen dem Kind und der Mutter, wie beispielsweise einer Rhesusinkompatibilität, auftreten.

Nabelschnurkomplikationen, beispielsweise ein Knoten in der Nabelschnur, verhindern wie eine Plazentainsuffizienz, dass das Kind im Mutterleib ausreichend Sauerstoff erhält. Bei über 10 bis 40% der Fälle ist die genaue Ursache des Todes aber unbekannt.

Symptome

Die Schwangere spürt keine Kindsbewegungen mehr. Der Bauchumfang nimmt nicht mehr zu, sondern das Körpergewicht und der Bauchumfang der Mutter nehmen ab, da das verstorbene Kind nicht mehr wächst und kein Fruchtwasser mehr bildet.

Diagnose

Bei der Untersuchung der Schwangeren stellt der Arzt fest, dass der Oberrand der Gebärmutter nicht so weit nach oben in den Bauchraum der Mutter ragt wie es der Schwangerschaftswoche entsprechen würde. Bei der Ultraschalluntersuchung lassen sich keine Herztöne und keine Bewegungen des Kindes im Mutterleib mehr nachweisen.

Therapie

Bei einem Grossteil der Schwangeren, deren Kind im Mutterleib gestorben ist, setzen innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Tod des Kindes Wehen von selbst ein. Da man aber der Schwangeren diese seelisch bedrückende Wartezeit nicht zumuten will, wird die Geburt in der Regel vorher mit Medikamenten künstlich eingeleitet.

Zum Zeitpunkt des Todes des Kindes im Mutterleib sind der Muttermund und der Gebärmutterhals meist geschlossen. Um zu erreichen, dass sich der Gebärmutterhals erweitert und weich wird und die Geburt des verstorbenen Kindes einsetzen kann, wird bei der Schwangeren ein Zäpfchen mit dem Medikament Prostaglandin in die Scheide vor den Muttermund gelegt. Anschliessend werden der Schwangeren mit einer Infusion in eine Vene Prostaglandin oder Oxytozin gegeben. Diese zwei Medikamente lösen Wehen aus.

Zur Linderung der Wehenschmerzen kann die Schwangere wie bei der normalen Geburt eine Periduralanästhesie erhalten. Dabei wird der Schwangeren ein Schmerzmedikament in den Rücken zwischen Wirbel und Rückenmark gespritzt. Das Medikament umspült den Rückenmarkskanal und vermindert die Schmerzempfindung. Die ausgelösten Wehen führen zur Geburt des verstorbenen Kindes. Ein Kaiserschnitt wäre zur Geburt des verstorbenen Kindes auch möglich, ist in diesem Fall aber eher unüblich, da man der Mutter eine unnötige Operation ersparen möchte.

Tritt ein Dead-Fetus-Syndrom bei der Schwangeren auf, muss unverzüglich die Geburt des im Mutterleib verstorbenen Kindes eingeleitet werden und die Schwangere am Besten auf einer Intensivstation in einem Spital überwacht und bei Bedarf behandelt werden, da diese Erkrankung für sie lebensbedrohlich ist.

Nach der Geburt des verstorbenen Kindes sollte den Eltern des verstorbenen Kindes sowohl medizinische als auch psychologische Betreuung angeboten werden. Mit Zustimmung der Eltern können das verstorbene Kind und der Mutterkuchen untersucht werden, um die Ursache für den Tod des Kindes im Mutterleib zu finden. Der betreuende Frauenarzt wird mit Hilfe verschiedener Untersuchungen bei der Frau herauszufinden versuchen, wie es zum Tod des Kindes kam und wie eine Wiederholung bei einer Folgeschwangerschaft in Zukunft vielleicht verhindert werden kann.

Autor/in:Dr. Julia Feucht, Ärztin
Editor/in:Dr. med. Sidonie Achermann, Ärztin
Keywords:Intrauteriner Fruchttod, IUFT, Fetaler Tod, Tod des Kindes im Mutterleib, Plazentainsuffizienz, Sauerstoffmangel, Übertragung, Gestationsdiabetes, Schwangerschaftsdiabetes, Nabelschnurknoten, vorzeitige Plazentalösung, Rhesusinkompatibilität, Dead-Fetus-Syndrom, Prostaglandin, Oxytocin, Totgeburt
ICD-10:O36.4
Zuletzt geändert:05.11.2016Zum Seitenanfang
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